Nachhaltigkeits-Berichterstattung war für deutsche Unternehmen lange Zeit freiwillig. Durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ist sie seit dem Geschäftsjahr 2017 für bestimmte große Unternehmen verpflichtend. Gegenstand der Berichtspflicht sind fünf Themenfelder: Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
In dieser Studie wird die Berichterstattung über Umweltbelange in den Blick genommen und dabei ein Schwerpunkt auf Klimaberichterstattung gelegt. Für die Jahre 2018 und 2019 wird die Berichtspraxis aller berichtspflichtigen deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen ausgewertet. Das sind insgesamt 477 Berichte, von denen 249 auf 2018 und 228 auf 2019 entfallen.
Da das CSR-RUG nur wenige Vorgaben darüber macht, was die konkreten Berichtsinhalte sind und wie diese zu bestimmen wären, steht die Frage im Mittelpunkt, in welchem Umfang, in welcher Tiefe und in welcher Qualität die berichtspflichtigen Unternehmen über Umwelt- und Klimabelange berichtet haben.
Die Erhebung hat gezeigt, dass der Klimawandel das dominante Umweltthema ist. Zu anderen Umweltthemen gibt es wenig quantitative Informationen. Dabei schneiden Biodiversität und Luft am schlechtesten ab. Zudem wird Transparenz über Lieferketten nur selektiv und uneinheitlich hergestellt. Insgesamt zeigt sich, dass Faktoren einer guten Berichterstattung nicht in der Breite berücksichtigt werden, was bedeutet, dass geeignete Instrumente und Rahmenbedingungen deutlich stärker genutzt werden können, um die Berichterstattung zu verbessern.
Welche Instrumente, Rahmenbedingungen und Faktoren zu einer guten Berichterstattung beitragen, wird in der Studie ebenfalls analysiert. Zu diesen Faktoren zählen Wesentlichkeit, zeitliche Zusammenhänge, Kontextualisierung und Narrativ, Governance, Umwelt- und Nachhaltigkeits-Managementsysteme, Rahmenwerke und Methoden, Berichtsgrenzen und die externe Prüfung. Ausgehend von den Ergebnissen der Evaluation und den Analysen der soeben genannten Faktoren leiten die Studien-Autor*innen drei Grundsätze und zehn Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Berichtspflicht ab.
Zum Download: Klima- und Umweltberichterstattung deutscher Unternehmen