Im EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen könnte derselbe Datenpunkt mehr als einmal benötigt werden. Ein Emissionswert eines Unternehmens kann eine Offenlegung gemäß der ESRS/CSRD, ein Beitrag zur EU-Taxonomieklassifizierung und zu einem Bericht gemäß der SFDR sein. Dies wirft eine praktische Frage auf: Wie können diese Anforderungen auf die gleichen Grundlagen zurückgreifen, anstatt sie jeweils andere Datenpunkte zu verlangen? Es ist weitgehend eine Kostenfrage, wie viele Daten die Regulierung pro angefragtem Themenfeld schließlich fordert. Das Projekt zielte also darauf ab, sowohl die Konsistenz der Regulierungen zu verbessern und zugleich die Ambitionen der EU-Taxonomie aufrecht zu erhalten.
In einer Reihe von Studien für das Umweltbundesamt (UBA) haben Climate&Company (Projektleitung) und das Fair Finance Institute deshalb aufgezeigt, wo sich die die genannten Regulierungen bereits gut verbinden und wo es Verbesserungspotenzial gibt. Der Kontext ist die Omnibus-Vereinfachungsdebatte: Eine Verminderung von Datenpunkten senkt die Kosten, während eine sinnvolle Mehrfachnutzung von Datenpunkten die Kosten auch senkt bei jedoch gleichzeitiger Erhalt der Informationen .
Zu den im April 2025 abgeschlossenen Arbeiten wurden nun die Berichte durch das UBA veröffentlicht.
Die von FaFin erstellte Studie präsentiert Vorschläge, wie mehr Synergien zwischen der bisherigen SFDR und der Taxonomie genutzt werden könnten.
Zum Download der Studien
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- Zusammenfassender Endbericht des Projekts (Climate&Company und FaFin) (Link folgt noch)
- The DNSH criteria of the EU Taxonomy and the PAI indicators of the SFDR
Analysis of compatibility and exemplary proposals for amendments for climate change mitigation and sustainable use and protection of water (FaFin) - Suggestions for an EFRAG Implementation Guidance on synergies between the ESRS and EU Taxonomy
Based on an Analysis of the Usability of the Taxonomy Criteria (Climate&Company)


